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Good News für Rallye-Sportler
Dr. Andreas Scheuer: KFz-Zulassung soll für Rallye-Fahrer einfacher werden
Gute Nachrichten für die Besitzer von Rallye-Fahrzeugen gab es beim ADAC Eifel Rallye Festival (26.-28. Juli 2012). Die frohe Kunde hatte Dr. Andreas Scheuer, der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVGS) im Gepäck. Er ist als Co-Pilot von Joachim „Jockel“ Winkelhock in dem Opel Ascona A unterwegs, mit dem Walter Röhrl die Europameisterschaft 1974 gewann und kennt deshalb die Sorgen vieler Rallyeteams nur zu gut: Die für den motorsportlichen Wettbewerb aufgebauten Fahrzeuge bewegen sich auf dem Weg zu den abgesperrten Wertungsprüfungen jeweils durch den öffentlichen Verkehr und müssen deshalb – wie jeder Pkw – eine Straßenzulassung haben. Die für die Fahrzeugabnahme zuständigen Prüfer allerdings müssen sich nach den Buchstaben der StVZO richten, die naturgemäß keine Motorsportfahrzeuge berücksichtigt. So kommt es zur kuriosen Situation, dass die Fahrzeuge, die für härteste Einsatzbedingungen geeignet sind und mit Überrollbügeln, Schalensitzen, Feuerlöschanlagen und vielen weiteren Sicherheitsfeatures ausgestattet sind, nur mit Schwierigkeiten eine Zulassung erhalten.
„Für die Zulassung von Rallye-Fahrzeugen gibt es bislang in den unterschiedlichen Bundesländern sehr verschiedene Regelungen“, beschreibt Dr. Scheuer das Problem zu Beginn des Open-Air-Rallye-Kinos am Donnerstag in Daun. Auf Initiative von Christian Geistdörfer gab es im BMVGS eine Besprechung mit den Vertretern des DMSB (Deutscher Motorsport Bund). Das Bundesministerium hat daraufhin eine bundeseinheitliche Regelung erarbeitet, die am 25. und 26. September mit den Ländern besprochen wird. „Aufgrund der schon erfolgten gemeinsamen Beratungen bin ich sehr zuversichtlich, dass unser Vorschlag die Akzeptanz der Länder finden wird“, erläutert Dr. Scheuer den aktuellen Stand.
Fahrzeuge mit umfangreicheren technischen Änderungen sollen demnach künftig mit einer besonderen „Rallye-Vignette“ analog der Feinstaubplakette als Sportgeräte für den Rallye-Einsatz gekennzeichnet werden. Die Definition der technischen Ausgestaltung wird derzeit mit den Fachleuten des DMSB erarbeitet. Mit dieser Plakette können die Fahrzeuge dann während der Veranstaltungen sowie bei Test- und Überführungsfahrten im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. „Für die Besitzer von Rallye-Fahrzeugen soll die Zulassung ihrer Sportgeräte damit deutlich einfacher werden“, bestätigte Dr. Scheuer.